(1) Leistungsumfang
(1.1.) Im Leistungsumfang für Health Coaching enthalten sind ein 60 minütiges Coaching je Einheit. Beim ersten Coaching inkludiert die Einheit eine Anamnese zu Beginn der Zusammenarbeit und ein nach Absprache auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Trainingsplan. I.d.R. wird der Trainingsplan alle ca. 6 Wochen angepasst und ist in der entsprechenden stattfindenden Coaching-Einheit inkludiert. Wünscht der Kunde darüber hinaus Anpassungen oder zusätzliche Pläne, so wird jede Erstellung/Anpassung mit einer 60minütigen Einzel-Coaching-Einheit berechnet. Beim letzten Coaching eines gebuchten Coaching-Pakets inkludiert die Einheit einen Re-Check. Ein Re-Check findet i.d.R. im 12-wöchigen Rhythmus statt vorausgesetzt, der Kunde hat regelmäßig in der Zwischenzeit seine Coaching-Einheiten wahrgenommen bzw. die mit ihm vereinbarten Aufgaben/Übungen absolviert.
(1.1.a) Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass der Kunde sportgesund ist. Deshalb wird eine vorherige ärztliche Untersuchung empfohlen. Vorerkrankungen, Allergien und Medikamenten-Einnahmen, die das Coaching beeinflussen könnten, muss der Kunde bei der ersten Anamnese mitteilen und ist dazu angehalten jede Veränderung diesbezüglich unaufgefordert spätestens zu Beginn der nächsten Coaching-Einheit anzugeben. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Hunger, Durst bzw. Überhitzung oder Unterkühlung während des Coachings muss der Kunde unaufgefordert mitteilen. Der Kunde versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend der Coachings zu besitzen. Stellen sich solche während der Vertragslaufzeit ein, sind sie vom Kunden unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
(1.2.) Im Leistungsumfang für Life Coaching enthalten sind ein 60minütiges Coaching je Einheit. Diese können je nach Bedarf und Vereinbarung maximal auf sog. Doppel-Stunden, d.h. zwei zusammenhängende somit 120minütige Coaching-Einheiten ausgeweitet werden. Wobei je angefangene Stunde der volle 60minütige Coaching-Satz berechnet wird.
(1.2.a) Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass der Kunde die Frage, ob er in therapeutischer Behandlung ist bzw. bereits war sachgemäß beantwortet. Je nach Situation obliegt es Anki Bargenda zu entscheiden, ob ein Coaching überhaupt bzw. weiterhin angemessen ist. In besonderen Fällen erfordert es eine Absprache zwischen dem behandelnden Therapeut, Kunden und Anki Bargenda. Diese kann betreffen; Inwieweit Therapie und Coaching parallel stattfinden können und der behandelnde Therapeut sowie Anki Bargenda von der Verschwiegenheit entbunden werden, um den Prozess von Therapie und Coaching zum Wohle des Kunden zu fördern.
(1.3) Um die Verantwortung für Coaching-Prozesse vollumfänglich übernehmen zu können hat Anki Bargenda die Entscheidungshoheit im Moment der Durchführung. In äußerst seltenen Fällen kann es notwendig werden, einen Prozess zu stoppen oder bei Gruppenkonstellationen eine Modulation von der Gruppenzusammensetzung vorzunehmen, inklusive des Herausnehmens von Kunden. In manchen Fällen erfordern Gruppengröße oder Gruppenproblematiken das Hinzuziehen eines oder mehrerer Coaches.
(2) Verschwiegenheitserklärung
(2.1) Hiermit sichert Anki Bargenda zu, über Details der Zusammenarbeit Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren.
(2.1.a)Verschwiegenheit in 1:1-Coachings: Verschwiegenheit ist notwendig, um dem Kunden die Möglichkeit zur Öffnung zu geben und die Basis für einen erfolgreichen Coachingprozess zu legen. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten kommen, die den Coachingprozess gefährden oder in anderer Weise für Anki Bargenda nicht vertretbar sind, ist Anki Bargenda von ihrer Verschwiegenheit entbunden, so dass eine Klärung mit entsprechenden Dritten erfolgen kann.
(2.1.b) Im Falle von Gruppen-Coachings gilt keine Verschwiegenheit, jedoch Fingerspitzengefühl; damit die entsprechende Zusammenarbeit gelingt zum Wohle aller.
(3) Zahlungsbedingungen
(3.1) Der Kunde überweist den Betrag für die gebuchte Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung unter Angaben von Kunden- und Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto.
(3.2) Wünscht der Kunde eine Stundenbezahlung, so ist das jeweilige Entgelt für die monatlich angesammelten Coaching-Einheiten zum Ende jeden Monats an das oben genannte Konto zu überweisen.
(3.3) Sind gebuchte Paket-Leistungen nicht innerhalb der jeweiligen Laufzeit abgegolten, so behält Anki Bargenda sich in besonderen Fällen das Recht vor, die noch ggf. offenen Beträge einzufordern ohne, dass die ausstehenden Coaching-Einheiten durchgeführt werden.
(4) Verhinderung und Ausfall
(4.1) Eine Coaching-Einheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden, wenn innerhalb einer Woche ein Ersatztermin gefunden wird. Wird die Coaching-Einheit zu spät abgesagt (weniger als 24 Stunden), wird für die ausgefallende Stunde 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.
(4.2) Verschiebt oder storniert der Kunde regelmäßig Coaching-Einheiten und es liegt kein triftiger Grund vor, so behält Anki Bargenda sich das Recht vor, von der Vereinbarung zurückzutreten ohne, dass es einer Rückerstattung der bereits bezahlten allerdings noch offenen Coaching-Einheiten bedarf.
(4.3) Urlaubs- und Feiertage werden mindestens 2 Wochen vor Antritt individuell mit Anki Bargenda abgesprochen und bei der Terminlegung berücksichtigt.
(5) Haftung
(5.1) Die Teilnahme am Coaching erfolgt auf eigene Verantwortung. Anki Bargenda übernimmt keine Haftung für Schäden, welche nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind.
(5.2) Anki Bargenda haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit dem Eingehen der Vereinbarung verfolgten Zwecks.
(5.3.) Anki Bargenda unterhält eine Berufs- sowie Betriebshaftpflicht-Versicherung bei der HISCOX.
(6) Übertragbarkeit
Die hier vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht übertragbar.
(7) Kündigung
(7.1) Grundsätzlich endet die Vereinbarung mit Ablauf der letzten vereinbarten Coaching-Einheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(7.2) Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus wichtigem Grund (z.B. eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde oder einschränkende Krankheit, Unfall, etc. mit fachärztlichem Attest) möglich. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Sie gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden Umstände erfolgt. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für alle von dem Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Coaching-Einheiten.
(8) Sektenpassus
Anki Bargenda distanziert sich entschieden von Organisationen wie Scientology und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Die Auftragnehmerin erklärt hiermit, dass sie nicht nach einer Methode („Technologie‟) von L. Ron Hubbard arbeitet. Anki Bargenda organisiert keine Veranstaltungen nach oben genannten „Technologien‟ und unterhält wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie‟) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie‟) von L. Ron Hubbard unterstützen.
(9) Datenschutz
Die Auftragsabwicklung bei der Auftragnehmerin erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Die gespeicherten Daten oder Informationen werden, gleich welcher Art (Teilnehmer, Geschäfts- und Betriebsinterna des Kunden) streng vertraulich behandelt. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(10) Schlussbestimmungen
Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Abrechnung, etc.) erfolgt durch Anki Bargenda, im eigenen Namen. In besonderen Fällen und in Absprache mit dem Kunden kann Anki Bargenda einen oder mehrere Vertreter zur Durchführung der Leistungserfüllung benennen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand: Januar 2024
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